Freizeit 2024:
Thema: „Natürlich Natur – Raus ins Abenteuer“
Ort: Evangelische Freizeitstätte Dreifelden (Westerwald), Am Rittersmorgen, 57629 Dreifelden
Zeitraum: Samstag, 02.08.2024 – 11.08.2024
Zielgruppe: Kinder im Alter von 9 – 14 Jahren
Flyer
Reise- und Freizeitbedingungen:
1. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden unsere Reise- und Freizeitbedingungen anerkannt.
Wer sich anmeldet, erklärt sich bereit, an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen und sich dem
jeweiligen Programm anzuschließen.
2. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sofern die Freizeit bereits ausgebucht
sein sollte, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt und benachrichtigt. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Anmeldegebühr zu entrichten. Dadurch stimmen Sie diesen Freizeitbedingungen
zu.
3. Die Zahlung des Freizeitpreises ist vier Wochen vor Freizeitbeginn fällig, andernfalls gilt das Kind als
nicht angemeldet. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden Ihnen nähere Informationen zur
Freizeit zugeschickt.
4. Der Teilnehmer hat das Recht vor Beginn der Freizeit zurückzutreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt der der Eingang der
Rücktrittserklärung. Je nach Rücktrittszeitpunkt behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung
für die getroffenen Reisevorkehrungen in Rechnung zu stellen.
5. Ummeldungen erfolgen ebenfalls schriftlich. Mündliche Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher
Bestätigung Gültigkeit.
Kurzhinweise auf Zahlkarten und Banküberweisungen, soweit sie nicht die Zahlung betreffen, können
nicht berücksichtigt werden.
6. Wir übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen, Nichteinhaltung der Vereinbarungen durch Beherbergungsunternehmen und sonstigen
Schadensfällen oder Unregelmäßigkeiten.
7. Die Eltern sind damit einverstanden, dass ihr Kind an den geplanten Aktivitäten (Spiele, Andachten,
Ausflüge, Sport etc.) teilnimmt. Ausnahmen sind schriftlich zu erklären. Falls ein Kind nicht an einer
Einzelleistung teilnimmt, gleichgültig aus welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Die Unterkunft erfolgt für Mädchen im Mehrbettzimmer und für Jungen in Zelten.
9. Die Teilnehmer dürfen keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen mit auf die Freizeit nehmen.
10. Die Beförderung der Teilnehmer findet in privaten Kraftfahrzeugen der Mitarbeiter und einem Bus
des EC Hohegrete/Helmeroth statt.
11. Die Mitglieder des Freizeitteams sind für den Ablauf der Freizeit verantwortlich und den Teilnehmern
gegenüber weisungsberechtigt. Die Teilnehmer müssen im Rahmen der Freizeit einen reibungslosen
Ablauf gewährleisten.
12. Sollte ein Teilnehmer trotz mehrfacher Hinweise eine untragbare Belastung für die Gruppe darstellen, werden die Eltern benachrichtigt. Führt diese Maßnahme zu keiner Besserung, werden die Mitarbeiter dafür sorgen, dass der Teilnehmer nach Hause gebracht wird, es sei denn, die Erziehungsberechtigten holen ihr Kind selbst ab. Insgesamt ist uns daran gelegen, dass diese Maßnahme die absolute Ausnahme bleibt.
13. Die Teilnehmer haben während des Aufenthalts freie Zeit, in der sie selbstständig ohne direkte Aufsicht auf dem Freizeitgelände unterwegs sein dürfen. Die Haftung für selbstständige, nicht angeordnete
Unternehmungen übernimmt der Erziehungsberechtigte.
14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Freizeit Fotos und Videos z erstellen, auf
denen Ihr Kind individuell erkennbar ist. Die daraus entstehenden Dokumente werden im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit verwendet, allen Teilnehmern zum persönlichen Gebrauch bereitgestellt und
archiviert. Die Veröffentlichung kann in Zeitungsartikeln, auf unseren Internetseiten (www.ec-hohegrete.de / www.gemeinschaft-helmeroth.de ), in sozialen Netzwerken oder in Flyern für andere
Veranstaltungen erfolgen. Für die weitere Nutzung durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Aus
der Verweigerung der Einverständniserklärung auf dem Anmeldebogen entstehen Ihrem Kind keine
Nachteile.
15. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Freizeitbedingungen hat nicht die
Ungültigkeit der anderen Vertragsbedingungen zur Folge.
Zeitungsberichte:
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