Teeniefreizeit 2024
Zielgruppe: Teenies zwischen 13 und 19 Jahren
Zeitraum: 15.07.2024 – 24.07.2024
Leitung: Christina Krüger (+49(0) 176 4602 7000)
*Diese Freizeit ist noch in Planung. Wenn du dich dennoch zur Anmeldung vormerken möchtest kannst du gerne das Formular ausfüllen. Du erhältst dann per Mail alle weiteren Informationen. Ansonsten kannst du auch den Teenie Freizeit 2024 ausfüllen und an die angegebene Emailadresse schicken.
Anmeldung (Vormerken)
Freizeitbedingungen:
(Stand 16.04.2024)
1. Mit dem Absenden der Anmeldung werden unsere Reise- und Freizeitbedingungen anerkannt. Wer sich anmeldet, erklärt sich bereit, an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen und sich dem jeweiligen Programm anzuschließen.
2. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sofern die Freizeit bereits ausgebucht sein sollte, wird der Teilnehmer auf eine Warteliste gesetzt und benachrichtigt.
3. Die Zahlung des Freizeitpreises ist spätestens vier Wochen vor Freizeitbeginn fällig, andernfalls gilt das Kind als nicht angemeldet. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden Ihnen nähere Informationen zur Freizeit zugeschickt.
4. Der Teilnehmer hat das Recht, vor Beginn der Freizeit zurückzutreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Je nach Rücktrittszeitpunkt behalten wir uns vor, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen in Rechnung zu stellen.
5. Ummeldungen erfolgen ebenfalls schriftlich. Mündliche Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Kurzhinweise auf Zahlkarten und Banküberweisungen, soweit sie nicht die Zahlung betreffen, können nicht berücksichtigt werden.
6. Wir übernehmen keine Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen, Nichteinhaltung der Vereinbarungen durch Beherbergungsunternehmen und sonstigen Schadensfällen oder Unregelmäßigkeiten.
8. Die Eltern sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an den geplanten Aktivitäten (Spiele, Andachten, Ausflüge, Sport etc.) teilnimmt. Ausnahmen sind schriftlich zu erklären. Falls ein Kind nicht an einer Einzelleistung teilnimmt, gleichgültig aus welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Die Unterkunft erfolgt in Zimmern.
10. Die Teilnehmer dürfen keine Hieb-, Stich- oder Schusswaffen mit auf die Freizeit nehmen, ebenso wie Drogen jeglicher Art.
11. Die Beförderung der Teilnehmer findet in privaten Kraftfahrzeugen der Mitarbeiter und einem Bus des EC Helmeroth/Hohegrete statt.
12. Die Mitglieder des Freizeitteams sind für den Ablauf der Freizeit verantwortlich und den Teilnehmern gegenüber weisungsberechtigt. Die Teilnehmer müssen im Rahmen der Freizeit einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
13. Sollte ein Teilnehmer trotz mehrfacher Hinweise eine untragbare Belastung für die Gruppe darstellen, werden die Eltern benachrichtigt. Führt diese Maßnahme zu keiner Besserung, muss der Teilnehmer die Freizeit verlassen. Insgesamt ist uns daran gelegen, dass diese Maßnahme die absolute Ausnahme bleibt.
14. Die Teilnehmer haben während des Aufenthalts freie Zeit, in der sie selbstständig ohne direkte Aufsicht auf dem Freizeitgelände unterwegs sein dürfen. Die Haftung für selbstständige, nicht angeordnete Unternehmungen übernimmt der Erziehungsberechtigte.
15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der Freizeit Fotos und Videos zu erstellen, auf denen Ihr Kind individuell erkennbar ist. Die daraus entstandenen Dokumente werden im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit verwendet, allen Teilnehmern zum persönlichen Gebrauch bereitgestellt und archiviert. Die Veröffentlichung kann in Zeitungsartikeln, auf unseren Internetseiten (www.eg-helmeroth.de), in sozialen Netzwerken oder in Flyern für andere Veranstaltungen erfolgen. Für die weitere Nutzung durch Dritte wird keine Haftung übernommen. Aus der Verweigerung der Einverständniserklärung auf dem Anmeldebogen entstehen Ihrem Kind keine Nachteile.
16. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Freizeitbedingungen hat nicht die Ungültigkeit der anderen Vertragsbedingungen zur Folge.